PREISE

CURA - Wer bezahlt was?

Die Kosten für die Grundpflege (Waschen, Anziehen, etc.) werden nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Höhe der zugesprochenen Pflegegrad bis zu dem jeweiligen Höchstbeträgen übernommen.

Es kann vorkommen, dass eine Finanzierungslücke zwischen den tatsächlichen Kosten für die Grundpflege und den von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten entsteht. Dieser Differenzbetrag muss vom Kunden getragen werden.

Die Kosten und Finanzierung unserer Dienstleistungen richten sich nach den jeweiligen mit Ihnen vereinbarten und ärztlich verordneten Leistungen.

Im Rahmen eines kostenlosen, persönlichen Beratungsgespräches informieren wir Sie gerne detailliert.

Im Rahmen der Behandlungspflege (Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen geben, etc.) werden die Kosten gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) komplett von der Krankenkasse übernommen.

PFLEGELEISTUNG

Pflegegrad 1 = 125,00 €
Pflegegrad 2 = 689,00 €
Pflegegrad 3 = 1298,00 €
Pflegegrad 4 = 1612,00 €
Pflegegrad 5 = 1995,00 €

ANSPRECHPERSON

Gern stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie zu den Kosten.

Dringende Terminabsprachen können sie ab sofort, werktags von montags bis freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr direkt über die Vermittlung abstimmen.

Gerlinde Dickmeis

T 02403 700 424