LEISTUNGEN SGB XI

Körperpflege zählt zu den alltäglichen Grundbedürfnissen jedes Menschen. Im weiteren Sinne dient die Körperpflege auch der Erhaltung und Steigerung des Wohlbefindens und Lebensqualität.

CURA - Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Ganzkörperpflege bedeutet im Detail: Duschen, Baden, Pflege am Waschbecken, Rasieren, Kämmen, Fingernagelpflege, etc.

Teilpflege: Pflege vom Kopf zur Körpermitte oder Pflege von der Körpermitte zu den Füßen.

Zur Mobilisation gehören an- und auskleiden, anlegen von Körperersatzstücken, aufrichten im Bett, Sitz-, Geh- und Stehübungen, etc.

Ausscheidungen: Begleitung zu Toilettengängen, Versorgung bei Inkontinenz, Versorgung von künstlichen Blasen- und Darmausgängen.

Nahrungsaufnahme: mundgerechtes Vorbereiten von Speisen, ggf. erwärmen, Hilfestellung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, vorbereiten und richten von Sondenkost bei implantierter Magensonde.

Zur pflegerischen Betreuung gehören die Begleitung und Beaufsichtigung. Unter kleine pflegerische Hilfestellung versteht man eine personelle Unterstützung in Form von kleinen Handreichungen im Rahmen der pflegerischen Versorgung.

Eine ausführliche Information zu unserem Leistungskatalog erhalten Sie über die Pflegeberatung. Möchten Sie nähere Informationen zu unserem Pflegekonzept, dann lesen Sie hier weiter.

LEISTUNGEN

Ganzkörperpflege

Teilpflege

Mobilisation 

Lagern und Betten

Ausscheidungen

Nahrungsaufnahme

Pflegerische Betreuung

kleine pflegerische Hilfestellung

ANSPRECHPERSON

Gern stehen wir Ihnen zur Seite.

Sandra Albrecht

DOKUMENTE

Alle wichtigen Informationen und Anträge finden Sie hier: