KONZEPT
AUSBILDUNGSKONZEPT - CURA Ambulante Krankenpflegedienste GmbH
Ausbildung bedeutet für uns aber mehr als die bloße Vermittlung von Kenntnissen. Wir verknüpfen die Theorie eng mit der Praxis und begleiten die Auszubildenden während Ihrer drei Lehrjahre engmaschig.
Wir, der ambulante Krankenpflegedienst CURA GmbH, mit Sitz in Eschweiler, versorgen seit 1991 pflege- und hilfebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.
Wir haben eine klar umrissene Grundvorstellung über unser pflegerisches Handeln, das jedoch ständig durch interne und externe Einflüsse beeinflusst wird.
Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird das Pflegekonzept In regelmäßigen Abständen den aktuellen Bedürfnissen unserer Patienten angepasst.
Trotz aller ökonomischen Gesichtspunkte steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Dienstleistung. Dafür benötigen wir engagiertes und fachlich gut ausgebildetes Pflegepersonal. Wir setzen im Rahmen unseres Personalentwicklungskonzeptes daher einen Schwerpunkt auf die Ausbildung in der Pflege und bieten zu diesem Zweck jährlich bis zu 14 Ausbildungsstellen in unserem Unternehmen an.
Ausbildung bedeutet für uns aber mehr als die bloße Vermittlung von Kenntnissen. Wir verknüpfen die Theorie eng mit der Praxis und begleiten die Auszubildenden während Ihrer drei Lehrjahre engmaschig.
Zu diesem Zweck halten wir eine Stabstelle “Ausbildungskoordinator” vor. Seine erste Aufgabe ist die Ausbildungsleitung; ihm obliegt auch die Planung des gesamten Ausbildungsablaufs. Das Anforderungsprofil einer Praxisanleitung erfüllt er ebenso.
Ausbildung ist Chefsache. Die Stabstelle untersteht daher ausschließlich der Geschäftsführung des ambulanten Pflegedienstes CURA GmbH. Das Organigramm der Einrichtungen ist entsprechend gefasst.
AUSBILDUNGSZIEL
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion. Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biografie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt.
Pflege im Sinne des Absatzes 1 umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender. Sie erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer professionellen Ethik. Sie berücksichtigt die konkrete Lebenssituation, den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu pflegenden Menschen. Sie unterstützt die Selbstständigkeit der zu pflegenden Menschen und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung. (Quelle: § 5 PflBG)
AUSBILDUNG AKTIV
Zur Gewinnung neuer Fachkräfte betreiben wir aktiv Werbung für unser Ausbildungsprogramm. So können sich interessierte Menschen in Social-Media-Kanälen oder auf der Betriebseigenen Homepage über die Ausbildung informieren.
Im Rahmen von Diversität kooperieren wir mit Pflegeschulen, die sich auf die Ausbildung von Menschen mit Migrationshintergrund spezialisiert haben. Somit ermöglichen wir unseren zukünftigen Auszubildenden einen unkomplizierten Start in ihr Arbeitsleben in Deutschland. Dieses Angebot umfasst Wohnmöglichkeiten, Sprachkurse und die Begleitung von behördlichen Angelegenheiten.
Die praktische Ausbildung orientiert sich am Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG. Theoretische Unterrichtsinhalte können in unserem großzügig angelegten Ausbildungsbereich in kleinen Lerngruppen erarbeitet werden. Begleitet werden diese Einheiten durch den Ausbildungskoordinator, der einen Bachelor of Arts in Pflegepädagogik absolviert hat.
KOORDINATOR
CURA - Unser Ausbildungskoordinator
Die Strukturierung der praktischen Ausbildung innerhalb des ambulanten Pflegedienstes CURA obliegt der Verantwortung des Ausbildungskoordinators. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er aus dem täglichen Dienstgeschehen ausgegliedert. Seine Arbeit beruht auf einer Stellenbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung.
Zu seinen Aufgaben zählen neben den Tätigkeiten einer Praxisanleitung:
- Abschließen von Kooperationsverträgen mit anderen Einrichtungen, die an der praktischen Ausbildung beteiligt sind und Pflegeschulen
- Sichtung und Auswahl von Bewerbern
- Organisation und Planung der Ausbildung für jeden Auszubildenden
- Er führt eine Jahresplanung für die praktische Ausbildung, die möglichst zeitnah entsprechend den Einsatzplanungen der kooperierenden Altenpflegeschulen angepasst wird.
- entsprechend den Einsatzplanungen der kooperierenden Altenpflegeschulen angepasst wird.
- Planung des praktischen Einsatzes sowohl für interne als externe Auszubildende inklusive Kennzeichnung von geplanter Anleitung auf dem Dienstplan
- Sicherstellung von Praxisanleitung gemäß der PflAPrV
- Anleitung mehrere Auszubildenden in Form von praxisnahem Unterricht innerhalb des Schulungsraumes
- Beteiligung an Gesprächen, Praxisbegleitung, Praxisanleiterkonferenzen
- Planung und Sicherstellung von regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen der Praxisanleiter / Auszubildenden
- Überwachung der Tourenplanung „hausinterne Praxisanleitertour“
ANSPRECHPERSON
Gern stehen wir Ihnen zur Seite.
Oliver Ockomm
PRAXISANLEITUNG
CURA - Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung sicher
Aufgabe der Praxisanleitung ist es:
- die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen,
- zum Führen des Ausbildungsnachweises nach § 3 Absatz 5 anzuhalten und
- die Verbindung mit der Pflegeschule zu halten.
Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit, geplant und strukturiert auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes. (§ 4 PflAPrV)
1. Befähigung der Auszubildenden zur:
- Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege, Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
- Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
- Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
- Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
- Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
- Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,
- ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
- interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.
- Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann werden ein professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt.
2. Sicherstellung von:
- der sozialen und fachlichen Integration der Auszubildenden im Team;
- der Information und Beratung der Auszubildenden;
- der psychosozialen Betreuung der Auszubildenden, durch Gespräche
- und Begleitung, vor allem in Krisensituationen (Sterben, etc.);
- einer angemessenen Dokumentation der Anleitung;
- der sach-, fach- und termingerechten Erledigung aller anfallenden
- Organisations- und Verwaltungsaufgaben,
- kompetenzorientierten Beurteilungen mit Wichtung.
3. Übernahme von:
- Anleitung, Begleitung und Betreuung von Schülern und Praktikanten.
- Vorbereitung und Durchführung von Zwischen- und Examensprüfungen
4. Teilnahme an:
- Beratung-, Bewertungs-, Konflikt- und sonstigen Gesprächen mit Dozenten, etc.;
- Informationsveranstaltungen von Schulen, Aus- und Weiterbildungsstätten;
- Dienstbesprechungen im Bereich der Pflege;
- Fallbesprechungen von Patienten;
- Arbeitskreisen zur Entwicklung neuer Konzepte und Aktivitäten in der Pflege;
- der Erstellung von Pflegeprozessplanungen;
- Vorschlägen, die zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung des eigenen Leistungsangebotes dienen;
- hausinternen Veranstaltungen sowie regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen in Absprache mit den Vorgesetzten.
5. Kooperation mit:
- den Patienten, Ihren Angehörigen und dem sozialen Umfeld;
- allen Praktikanten, Schülern und Auszubildenden in seinem/ihrem Bereich;
- allen anderen Mitarbeitern in seinem/ihrem Arbeitsbereich, bzw.
- anderen einrichtungsinternen und -externen Bereichen (z. B. Therapeuten oder Apotheken);
- Schulen, Aus- und Weiterbildungsstätten.
RAHMENBEDINGUNGEN
CURA - Rahmenbedingungen für die Praxisanleitung
Für die Organisation der Praxisanleitung sind weiter folgende Punkte zu beachten:
Dem Auszubildenden ist der Ausbildungskoordinator als Ansprechpartner und für die praktische Anleitung bekannt („Erstzuordnung”).
„Bei Krankheit der Praxisanleitung” wird die geplante Anleitung, wenn möglich taggleich durch eine geeignete Fachkraft übernommen bzw. auf den nächstmöglichen Termin verschoben.
„Bei geplanter Abwesenheit” oder bei erhöhter Arbeitsbelastung des Ausbildungskoordinators (z.B. Urlaub, Fortbildung usw.) kann die Qualitätsmanagementbeauftragte bzw. die zuständige Pflegedienstleitung / Gruppenleitung die Aufgaben der Praxisanleitung kurzfristig übernehmen oder an eine andere kompetente Fachkraft delegieren. Die Unterstützung der Ausbildungsleitung durch das Pflegeteam ist hierbei von Bedeutung.
Die Verantwortung obliegt primär dem Ausbildungskoordinator. Dieser ist auch für die Übergabe der Informationen an die Vertretung verantwortlich, damit der Praxisanleitungsprozess für den Auszubildenden reibungslos verläuft.
Die Weitergabe von Informationen zum Wissenstransfer aus Arbeitsgruppen und sonstigen Fort- und Weiterbildungen aus dem Bereich der Praxisanleitung an die Abteilungen erfolgt regelmäßig in Form von PA-Besprechungen. Um die Verknüpfung von Theorie und Praxis möglichst realistisch zu gestalten, werden außerdem zu ausgewählten Unterrichts- bzw. Praxissequenzen Experten hinzugezogen.
Der Ausbildungskoordinator arbeitet maßgeblich die Konzept- und Materialentwicklung für die Praxisanleitung aus. Eine enge Zusammenarbeit mit den Altenpflegeschulen ist dabei selbstverständlich, ggf. finden gegenseitige Hospitationen der Ausbildungskräfte (Schule, Betrieb) statt.
Um die Verknüpfung von Theorie und Praxis möglichst realistisch zu gestalten, werden außerdem zu ausgewählten Unterrichts- bzw. Praxissequenzen Experten hinzugezogen.
Fachliteratur über pflegerisches Handeln und über Praxisanleitung ist im Haus vorhanden und kann ausgeliehen werden (Bücher im Büro des Ausbildungskoordinators), Interneteinsicht ist zusätzlich möglich.
Die Pflegefachkräfte mit einer speziellen Zusatzqualifikation (z.B. Wundtherapeut, Schmerzexperte, Pflegeberatung o. Palliativ Care Mitarbeiter etc.) unterstützen die praktische Ausbildung in den jeweiligen Fachbereichen.
Erst-, Zwischen- und Endgespräch sind innerhalb der regulären Arbeitszeit zu verrichten und gelten als Arbeitszeit. Des Weiteren müssen alle oben genannten Gespräche dienstplantechnisch durch den Ausbildungskoordinator und der zuständigen Praxisanleitung organisiert sein. Die Gesprächszeit sollte sich max. auf eine Stunde beschränken.
Das Erstgespräch muss spätestens ab Praxiseinsatzbeginn nach einer Woche erfolgen.
Die Termine für das Zwischen- und Abschlussgespräch sollten im Erstgespräch festgelegt und mit dem Ausbildungskoordinator besprochen werden. Zwischen- und Endgespräch müssen nach „ihrer Bezeichnung” durchgeführt werden. Verantwortlich ist auch hier der Ausbildungskoordinator.
Im Übrigen richten sich die oben genannten Gespräche nach den Regelungen der Pflegeschulen.
Während des jeweiligen praktischen Ausbildungsabschnitts plant die Ausbildungsleitung für die Auszubildenden Zeit für gezielte Lern-Aufgaben / Übungen. Die Durchführung obliegt der jeweiligen Praxisanleitung.
Die Teilnahme der Auszubildenden an der Nachbereitung der Touren und den Übergaben ist ausdrücklich erwünscht.
Die Teilnahme der Ausbildungsleitung an den nötigen Arbeitsgruppen und sonstigen ausbildungsbezogenen externen oder internen Treffen sowie auch das praktische Examen ist Dienstzeit.
1 x im Jahr gibt es einen gemeinsamen Reflexionstag aller Auszubildenden, des Ausbildungskoordinators, der Pflegedienstleitungen und der Qualitätsmanagementbeauftragten. Zeit und Ort werden von dem Ausbildungskoordinator organisiert.
AUSZUBILDENDE
CURA - Ziele der Ausbildung
Erfolgreicher Abschluss
Hohe Fachkompetenz
Teamorientiertes Arbeiten
CURA - Aufgaben der Auszubildenden
Auszubildende repräsentiert das Unternehmens nach außen (Pflegeschule, Ausseneinsatz usw.)
Jede/r Auszubildende ist für ihre/ seine Ausbildung verantwortlich, somit trägt er auch die Verantwortung für seinen Praxisbegleitordner und den durchzuführenden Gesprächen
Weitergabe ausbildungsrelevanter Informationen an die Ausbildungsstätte und umgekehrt,
versäumte Arbeits- und Unterrichtszeiten sind am ersten Tag der Gruppenleitung über das „Hintergrund Handy“ zu melden
Krankmeldungen sind dem Ausbildungsträger vorzulegen, vorzugsweise per Mail an den Ausbildungskoordinator
CURA - Auswahl von Auszubildenden
Die Auswahl einer/ es Auszubildenden wird gemeinsam mit dem Ausbildungskoordinator und der Geschäftsführung vorgenommen und mit den kooperierenden Pflegeschulen über einen gemeinsamen Standard für das Bewerberauswahlverfahren abgestimmt.
Ein Anforderungsprofil zur Auswahl von Auszubildenden wird angewendet.
Voraussetzungen:
- Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Aussagekräftige Bewerbung
- Nachweis über den Abschluss eines Sprachkurses für Bewerber mit Migrationshintergrund
- Nachweis über einen theoretischen Schulplatz in einer mit unserem Unternehmen kooperierenden Pflegeschule.
Rahmenbedingungen für Auszubildende, Sonstiges
- Einsatzmöglichkeit des Auszubildenden im normalen Schichtdienst, entsprechend dem Arbeitsvertrag.
- Die Auszubildenden unterstehen in ihrer praktischen Ausbildungszeit dem Ausbildungskoordinator.
- Auszubildende werden in den ersten beiden Ausbildungsdritteln ausschließlich in Begleitung arbeiten.
- Im letzten Ausbildungsdrittel übernehmen Auszubildende, unter Aufsicht einer Praxisanleitung, die Verantwortung für eine Tour
- Weitere Punkte siehe Rahmenbedingungen der Praxisanleitung…
Dokumentation und Nachweisführung:
- Die Praxisanleitung dokumentiert die Erst -, Zwischen- und Abschlussgespräche zusammen mit dem Auszubildenden.
- Die Praxisanleitung erstellt das Praktikumszeugnis in Zusammenarbeit mit den an der Ausbildung beteiligten Fachkräften
- Die Praxisanleitung dokumentiert gemeinsam mit dem Lehrer der Pflegeschule die Praxisbegleitung
- Der Auszubildende ist verpflichtet, das Jahreszeugnis der Schule dem Ausbildungskoordinator zu zeigen.
Lernortkoordination:
- Die Koordination der Ausbildung mit allen beteiligten Institutionen liegt in der Verantwortung des Ausbildungskoordinators.
- Schüler wählen einen Kooperationspartner des Ausbildungsträgers aus dem Bereich der theoretischen Ausbildung als Pflegeschule.
- Auf Grundlage des Verlaufsplanes der Pflegeschule organisiert der Ausbildungskoordinator die abzuleistenden fachpraktischen Einsätze.
- Personalfragebögen der kooperierenden praktischen Einrichtungen werden vom Ausbildungskoordinator an die Auszubildenden ausgehändigt.
- Auszubildende füllen die Personalbögen gewissenhaft aus und händigen diese dem Ausbildungskoordinator zeitnah wieder aus.
- Auszubildende tragen die Verantwortung für eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zu dem jeweiligen Träger des praktischen Einsatzes.
Rechtliche Rahmenbestimmungen:
- Pflegeberufegesetz (PflBG)
- Pflegeausbildungs-Prüfungs-Verordnung (PflAPrV)
- Nordrheinwestfalen-spezifische Regelungen
- Jugendschutzgesetz
- Ausbildungsvertrag
- Hauseigenes
- Qualitätsmanagement (Handbuch)
- Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Pflegeschulen und praktischen Einrichtungen
SCHLUSSWORT
Um die Zukunft unserer Pflege gut sicherzustellen, ist es eine unserer primären Aufgaben eine optimale Ausbildung anzubieten. Daher unterliegt die Ausbildung einem ständigen Verbesserungsprozess.
Wir sind davon überzeugt, nur so dem Fachkräftemangel entgegen treten zu können. Nach dem Motto: „Pflege geht uns alle an“, sind wir bereit den Weg der Ausbildung gemeinsam zu gehen.