LEISTUNGEN SGB V
Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege und wird laut SGB V nur auf ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes genehmigt. Die Kosten für eine medizinische Behandlungspflege übernehmen die Krankenkassen.
CURA - Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
Leistungsgruppe 1: Behandlungspflege einfacher Art mit geringerem Aufwand z. B. Injektionen s. c., Medikamentengabe, Augentropfen, Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-Strumpfhosen (ab Kompressionsklasse I)
Leistungsgruppe 2: Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Aufwand z. B. Versorgung bei PEG, SPDK-Versorgung, Medizinische Einreibungen, Dermatologische Bäder, Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (ab Kompressionsklasse I)
Leistungsgruppe 3: Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand/ qualifizierter Art z. B. Stoma-Versorgung, Absaugen der oberen Luftwege, Wundversorgung einer akuten Wunde, Injektionen i. m., Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser, Wechsel und Pflege der Trachealkanüle, Anlegen eines Kompressionsverbandes.
Leistungsgruppe 4: Behandlungspflegen besonders zeitaufwendiger
Art und/ oder besondere Sachkunde erforderlich ist z. B. -Anhängen, Wechsel oder Abhängen einer i. v. Infusion z.B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie über Port, Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen.
Gesondert abrechnungsfähige Leistungen bzw. Anleitung zur Behandlungspflege: z. B. Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung, Interstitielle Glucosemessung
37 Abs. 1a SGB V Grund- und Behandlungspflege inkl. Anleitung zur Grundpflege
37 Abs. 1a SGB V Häusliche Krankenpflege
38 SGB V Haushaltshilfe
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DOKUMENTE
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